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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Zahlungsbedingungen

  1. Leistungen werden gegen Rechnung erbracht. Dabei ist die Leistung in Gänze zu berechnen.
  2. Abweichungen (z.B. Ratenzahlung, Skonto, Barzahlung usw.) von 1.1. obliegen der Firma Zobels Computerdienste.
  3. Bei Aufträgen über 1000 € kann vom Zobels Computerdienste eine Vorauszahlung gegen Rechnung von 100% des Auftragswertes verlangt werden. In diesem Fall wird die Leistung erst nach Zahlungseingang erbracht.
  4. Die Zahlung von offener Rechnung ist innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsstellung zu entrichten. Nach dem 8. Kalendertag entsteht automatisch ein Zahlungsverzug.
  5. In Verzug geratene Kunden erhalten eine Zahlungserinnerung. Ab dem Eingang der Zahlungsauforderung erhält der Kunden eine weitere Frist von 6 Kalendertagen. Die Zahlungserinnerung ist der juristisch Mahnungen (§286 BGB) gleich.
  6. Nach Eingang der Zahlungserinnerung erhält der Kunde 6 Kalendertage Zeit, um die Rechnung auszugleichen
  7. Nach Verstreichen der Frist aus 1.7. leitet Zobels Computerdienste das Mahnverfahren am zuständigen Mahngericht ein.
  8. Die Verzinsung des offenen Rechnungsbetrages beträgt 8% über dem aktuellen Basiszinssatz der EZB und erfolgt mit dem ersten Tag des Zahlungsverzuges. Siehe auch 1.4.
  9. Das Unternehmen Zobels Computerdienste behält sich das Rücktrittsrecht aus anderen Verbindlichkeit, Aufträge und Verträge mit in Verzug geratenen Kunden vor.
  10. Die Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung das Eigentum von Zobels Computerdienste.

2. Lieferung

  1.  Die Lieferung von Waren und Dienstleistungen erfolgt grundsätzlich nach Absprache eines Termins in den Räumen des Kunden (frei Haus).
  2.  Die Lieferung erfolgt immer im vollen Umfang. Teillieferungen sind nur in Absprache und ggfs. gegen Mehrzahlungen möglich.
  3. Die Lieferung und Ausführung von Aufträgen mit einem Auftrageswert über 1000 € erfolgt gegen Vorkasse (siehe auch 1.3.).
  4. Zobels Computerdienste behält sich das Recht vor, unter Einfluss von höherer Gewalt (Feuer, Krieg, Sturmflut, Schneekatastrophe, Glatteis, usw.), die Lieferung auf unbestimmte Zeit auszusetzen.
  5. Die Lieferung an in Zahlungsverzug geratene Kunden kann von Zobels Computerdienste (auch bei andern Aufträgen oder Verträgen) ausgesetzt werden. Siehe auch 1.10.

3. Gewährleistung

  1. Bei Mängeln an der gelieferten Ware oder bei Fehlern, die im Rahmen oder in Folge der erbrachten Dienstleistungen entstanden sind, besteht ein Nachbesserungsrecht innerhalb der folgenden 20 Kalendertage. Dieser Zeitraum dient vor allem zur Beschaffung von Ersatzteilen und zur Durchführung der Nachbesserung.
  2. Bei einer Nachbesserung ist der Kunde verpflichtet diese, innerhalb der unter 3.1. genannten Frist zuzulassen. Läst der Kunde eine Nachbesserung nicht zu, kann Zobels Computerdienste vom Vertragsverhältnis, nach zweifacher Aufforderung zurücktreten und die gelieferten Waren unter Rückerstattung des Kaufpreises abzüglich der entstandenen Kosten zurückverlangen.
  3. Lassen sich die Mängel nicht innerhalb der unter 3.1. genannten Frist beheben, besteht die Möglichkeit der Kaufpreisminderung durch den Kunden. Zobels Computerdienste kann in dem Fall eine technische Alternative anbieten oder vom Vertragsverhältnis zurücktreten.
  4. Ein zurücktreten des Kunden von Kaufvertrag ist nur mit Zustimmung beider Vertragsparteien möglich.
  5. Auf den Lieferscheinen des Unternehmens befindet sich eine Abnahmebestätigung. Mit der Unterschrift des Lieferscheins bestätigt der Kunde den vollständigen und fehlerfreien Erhalt der Ware. Durch diese Abnahme kann der Kunde keine Nachbesserung nach 3.1. und 3.2. fordern.
  6. Die First zur Gewährleistungsgeltendmachung beträgt 2 Jahre für Privatpersonen und 1 Jahr für Firmen (natürliche und juristische Personen) nach Auftragsvergabe.
  7. Entsprechend der gesetzlichen Regelung (BGB) tritt nach sechs Monaten die Beweislastumkehr in Kraft.
  8. Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn das Gerät von einer nicht durch Zobels Computerdienste autorisierten Person geöffnet wurde.
  9. Soft- und Firmware sind vom Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen.
  10. Sollte ein Datenträger während der First zur Gewährleistungsgeltendmachung einen technischen Schaden nehmen, so gilt der Datenbestand auf dem Datenträger mit Geltendmachung des Mangels als unwiederbringlich zerstört. Ergänzend siehe auch 7.
  11. Wünscht der Kunde eine detaillierte Untersuchung des Datenträgers (mit dem Ziel der Datenwiederherstellung) so hat dies zur Folge das Zobels Computerdienste zur Abstellung des Gewährleistungszustandes einen neuen Datenträger einbringt.
  12. Da eine solche Untersuchung den Datenträger zerstört, stellt Zobels Computerdienste den neuen Datenträger zum Regulären Preis in Rechnung.

4. Kaufvertrag

  1. Der Kaufvertrag kommt durch die Bestätigung des Kunden zustande. Beauftragung kann mündlich erfolgen, ist aber nur nach 4.2. oder 4.3. verbindlich.
  2. Nach jeder Beauftragung erfolgt die Sendung einer kaufmännischen Auftragsbestätigung. Der Kunde hat nach Eingang 2 Werktage Zeit um den Auftrag zu widerrufen.
  3. Unterzeichnet der Kunde das von Zobels Computerdiensten erstellte Angebot, wird dieses zum Auftrag gewandelt und ist verbindlich.

5. Gerichtsstand

  1. Gerichtsstand ist Eutin.

6. Angebote

  1. Die durch das Unternehmen abgegebenen Angebote sind 5 Kalendertage gültig.
  2. Die im Angebot verzeichneten Artikel dürfen, unter Berücksichtigung von Zobels Computerdienste durch gleichwertige oder bessere ersetzt werden (z.B. bei Lieferengpässen).Ein Austausch von Bauteilen mit geringem Wert, Qualität und/oder Ausstattung ist nur mit der ausdrücklichen Genehmigung des Kunden möglich.
  3. Ein Kundennachteil gegenüber der angebotenen Leistung ist bei der Auftragsbearbeitung zu vermeiden, es sein denn ein andere Teil der AGB sieht entsprechendes vor.

7. Datensicherheit

  1. Zobels Computerdienste ist steht’s bemüht den Datenbestand des Kunden zu erhalten. Da dieses nicht immer uneingeschränkt möglich ist (z.B. bei Totalabstürzen oder Hardwareschäden), ist der Kunde generell für die Sicherheit seiner Daten selbst verantwortlich.
  2. Zobels Computerdienste geht vor jedem Auftrag stillschweigend davon aus das der Kunde im Besitz einer Datensicherung ist die bei Firmenkunden (natürliche und juristische Personen) nicht älter als 12 Stunden und bei Privatpersonen nicht älter als 7 Tage ist.
  3. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass es mindestens drei Sicherung im Abstand der unter 7.1. genannten Zeiten gibt.
  4. Die Datensicherung hat dabei alle Daten zu enthalten, deren Verlust durch den Kunden nicht schadensfrei hinnehmbar ist.
  5. Sollte des durch das Fehlverhalten von Zobels Computerdienste zum Verlust von Kundendaten kommen, so haftet Zobels Computerdienste nur für den Schaden der durch den Datenverlust seit der letzten Sicherung nach 7.1. – 7.3. einstanden ist.
  6. Hat der Kunde bei Auftragsantritt keine Datensicherung nach 7.1. – 7.3. so haftet er für einen möglichen Schaden. In dem Falle hat Zobels Computerdienste das Recht der Rückabwicklung des Auftrages.
  7. Je nach Gefährdung die sich durch den Auftrag für den Kundendatenbestand ergibt, legt Zobels Computerdienste eine eigenständig und stillschweigend eine Datensicherung auf einem seiner Datenträger an.
  8. Zobels Computerdienste ist verpflichtet eine Sicherung nach 7.6 14 Tage nach Auftragsabschluss zu löschen.
  9. Einen Rechtsanspruch auf eine Sicherung nach 7.5. gibt es nicht.
    Es gilt 7.1. – 7.3.

8. Leihgeräte

  1. Zobels Computerdienste stellt seinen Kunden zur Überbrückung von Reparaturzeiten ein entsprechendes Leihgerät kostenlos zur Verfügung. Das verliehene Gerät bleibt jederzeit (außer bei Verkauf) Eigentum von Zobels Computerdiensten.
  2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf diesen Service. Die Erteilung eines Leihgerätes obliegt allein Zobels Computerdiensten.
  3. Das Leihgerät bleibt gegen Unterschrift der Leihgerätequittung in den Räumen des Kunden. Mit der Unterschrift der Quittung haftet der Kunde bis zu dem Tag der Rückgabe für alle Schäden die an dem Leihgerät entstehen.
  4. Geräte die nach der Rückgabe beschädigt sind oder eine eingeschränkte Funktion aufweisen, werden zu Lasten des Kunden repariert. Ersatzteile werden in vergleichbarer oder verfügbarer Qualität und Ausstattung zum Wiederbeschaffungswert dem Kunden in Rechnung gestellt.Die Verleihzeit ist 21 Kalendertage lang. Der letzte Verleihtag ist auf der Quittung vermerkt.
  5. Der Kunde ist verpflichte die Geräte nach Ende der Verleihzeit frei Haus an Zobels Computerdienste zurückzugeben. Im Normalfall wird das Gerät jedoch bei Auslieferung des neuen bzw. reparierten Gerätes von uns mitgenommen.
  6. Gibt ein Kunde das Gerät nicht nach 8.5. und 8.6. zurück wird das Gerät unter Berücksichtung von 1.1. bis 1.9. zum Wiederbeschaffungswert (siehe 8.4.) in Rechnung gestellt.
  7. Für die Löschung der Daten die während der Verleihzeit auf dem Leihgerät gespeichert werden ist der Kunde selbst verantwortlich. Wir machen unsere Kunden darauf aufmerksam, dass die Leihgeräte unverändert weiter verliehen werden. Insbesondere gilt zu diesem Punkt auch 7.4..

9. Datenschutz

  1. Für die Geschäftsabwicklung werden die notwendigen Daten gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung verarbeitet. Im Übrigen pflegt Zobels Computerdienste zum Zweck der Liquiditätsprüfung einen Datenaustausch mit der SCHUFA und mit anderen Auskunftsdateien.
  2. Zobels Computerdienste erstellt, im einigen Ermessen, technische Dokumentation über die Anlage des Kunden und speichert die Daten dauerhaft in seinen Systemen.
  3. Gerät Zobels Computerdienste während der Auftragsbearbeitung in Kontakt mit Passwörter und Zugängen zu Systemen Dritter so werden diese nach 9.1. ebenfalls dokumentiert.
  4. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Die gilt insbesondere auch für Daten nach 9.2. und 9.3.
  5. Zobels Computerdienste ist verpflichtet dem Kunden Zugang zu allen nach 9.2. und 9.3. gespeicherten Daten zu gewähren.
  6. Einen Rechtsanspruch auf 9.2. gibt es nicht.
  7. Der Kunde kann die Datenspeicherung und die Verarbeitung jederzeit widerrufen und die Löschung verlangen.
  8. Zobels Computerdienste verpflichtet sich während der Auftragsbearbeitung alle auf den Systemen des Kunden gespeicherten Daten vertraulich zu behandeln bzw. diese nur dann einzusehen, wenn es aus technischen Gründen oder auftragsbezogen nötig ist. Dies gibt auch für Daten nach 9.2. und 9.3.
  9. Zobels Computerdienste ist dazu angehalten seine Mitarbeiter und involvierte Dritte (z. B. Subunternehmer) entsprechend zu unterweisen und zu überwachen.
  10. Übergibt ein Kunde ein PC oder Datenträger dauerhaft an Zobels Computerdienste (z.B. durch Verkauf, Inzahlungnahme oder Schenkung), so ist der Kunde für die unwiederbringliche Löschung sämtlicher Daten selbst verantwortlich. Zobels Computerdienste ist verpflichtet diese Löschung auch nach der Geräteübergabe zuzulassen. Jedoch nicht länger als 14 Kalendertage.

10. Verschiedenes

  1. Als Erfüllungsort für beiderseitig zu erbringende Leistungen, einschließlich Ansprüche aus Nachbesserungen und Gewährleistungen ist, mit Ausnahme von 2.1., Eutin zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
  2. Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen der AGB durch andere Bestimmungen oder Gesetzte bleiben die übrigen weiterhin in Kraft. Beide Vertragsparteien sind bemüht die rechtesunwirksame Regelung durch eine Neue zu ersetzten.
  3. Verbleibt ein Gerät länger als 3 Monat bei Zobels Computerdienste, wird es von Zobels Computerdiente nach schriftlicher Mitteilung und einer Frist von 8 Kalendertagen der Vernichtung zugeführt.

Stand: 01.01.2013